Mehr Transparenz für alle Akteure

Charta der Apartmentkonzepte

Serviced Apartment, Apartmenthotel, Aparthotel, Serviced Residence, Wohnen auf Zeit. Das Serviced-Apartment-Segment wird mit vielen Begriffen umschrieben. Dabei werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet. Das erschwert nicht nur die Orientierung für den Gast, sondern macht das Segment auch schwer fassbar für Banken, Investoren sowie Bau- und Planungsämter. Um dieser historisch gewachsenen Begriffsvielfalt entgegenzuwirken, wurde 2014, auf Initiative von Apartmentservice, eine Arbeitsgruppe bestehend aus wichtigen Vertretern der Branche gebildet.

Ziel dieses Zusammenschlusses war es, einheitliche Standards für das schnell wachsende und sich weiter differenzierende Segment der Apartmentkonzepte zu definieren und damit die uneinheitliche Begriffsverwendung im Segment zu beenden.  In der Version von 2020 hieß die Klassifikation „Charta des Temporären Wohnens“ - doch diese Begrifflichkeit erzeugte Missverständnisse und verortete Serviced Apartments immer wieder irrtümlich in der "Wohnschublade". Die Abgrenzung zum klassischen Wohnmarkt war nicht trennscharf genug.

In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte mit teilweise sehr emotional geführten Debatten konnte die bisherige Charta nicht mehr die aktuelle Konzeptvielfalt für eine baurechtliche Einschätzung hinreichend darstellen. Auch rückte dadurch das große Ziel in die Ferne, dass die Charta hilft, dass Serviced Apartments begrifflich in die Baunutzungsordnung aufgenommen werden.

Eine Arbeitsgruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten hat jüngst intensiv an einer Neuversion gearbeitet. Die „Charta der Apartmentkonzepte“ setzt nun darauf, dass die bisherige große Klammer des Temporären Wohnens entfällt und sich das Segment der Serviced Apartments ganz klar baunutzungsrechtlich von der „Schublade“ Wohnen trennt. Auch die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen wird wegen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben.

Serviced Apartments ist der Oberbegriff für gewerbliche Einheiten in der Ausprägung als Serviced Apartmenthaus, Aparthotel oder Co-Living.
Serviced Apartments sind möblierte Einheiten, die immer über eine Kochgelegenheit verfügen. Die Ausstattung der Einheiten ist auf längere Aufenthalte ausgelegt. Damit verbunden sind hoteltypische Dienstleistungen, wobei das Service-Level je nach Konzept variiert.
 

  • Aparthotels bieten in der Regel einen 24/7 Rezeptionsservice sowie weitere hoteltypische Dienstleistungen und Bereiche wie Gastronomie, Konferenz, Fitness und Wellness.
  • Serviced Apartmenthäuser bieten im Vergleich zu Aparthotels ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot. Die Selbstversorgung der Gäste steht im Vordergrund.
  • Co-Living als gewerbliches Angebot (gibt es auch wohnwirtschaftlich) sind vollausgestattet und bieten ausgewählte bis komplette Services.

Living Apartments ist der Oberbegriff für wohnwirtschaftliche Produkte, die mehr oder weniger möbliert sind. Sie werden als Co-Living, Studentenwohnen, Mikrowohnen und Seniorenwohnen angeboten. 

Die neue Version der Charta haben bereits einige Akteure im Segment formell anerkannt, d.h. sie verstehen das Segment der Apartmentkonzepte mit ihren jeweiligen Definitionen und Eigenschaften im Sinne der neuen Charta und fördern es für ein weiteres Wachstum. Die "Charta der Apartmentkonzepte" wird akzeptiert von:

Akzeptanz

Hier geht es zur Akzeptanz der Charta

Einblick in ein modernes Wohnzimmer mit großer Couch

DIE Entwicklung der Charta ist eine Errungenschaft für die Branche.

Sie bietet erstmalig eine systematische darstellung der begrifflichkeiten für das segment.