Serviced Apartment, Apartmenthotel, Aparthotel, Serviced Residence, Wohnen auf Zeit. Das Serviced-Apartment-Segment wird mit vielen Begriffen umschrieben. Dabei werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet. Das erschwert nicht nur die Orientierung für den Gast, sondern macht das Segment auch schwer fassbar für Banken, Investoren sowie Bau- und Planungsämter. Um dieser historisch gewachsenen Begriffsvielfalt entgegenzuwirken, wurde 2014, auf Initiative von Apartmentservice, eine Arbeitsgruppe bestehend aus wichtigen Vertretern der Branche gebildet.
Ziel dieses Zusammenschlusses war es, einheitliche Standards für das schnell wachsende und sich weiter differenzierende Segment der Apartmentkonzepte zu definieren und damit die uneinheitliche Begriffsverwendung im Segment zu beenden. In der Version von 2020 hieß die Klassifikation „Charta des Temporären Wohnens“ - doch diese Begrifflichkeit erzeugte Missverständnisse und verortete Serviced Apartments immer wieder irrtümlich in der "Wohnschublade". Die Abgrenzung zum klassischen Wohnmarkt war nicht trennscharf genug.
In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte mit teilweise sehr emotional geführten Debatten konnte die bisherige Charta nicht mehr die aktuelle Konzeptvielfalt für eine baurechtliche Einschätzung hinreichend darstellen. Auch rückte dadurch das große Ziel in die Ferne, dass die Charta hilft, dass Serviced Apartments begrifflich in die Baunutzungsordnung aufgenommen werden.
Eine Arbeitsgruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten hat jüngst intensiv an einer Neuversion gearbeitet. Die „Charta der Apartmentkonzepte“ setzt nun darauf, dass die bisherige große Klammer des Temporären Wohnens entfällt und sich das Segment der Serviced Apartments ganz klar baunutzungsrechtlich von der „Schublade“ Wohnen trennt. Auch die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen wird wegen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben.
Serviced Apartments ist der Oberbegriff für gewerbliche Einheiten in der Ausprägung als Serviced Apartmenthaus, Aparthotel oder Co-Living.
Serviced Apartments sind möblierte Einheiten, die immer über eine Kochgelegenheit verfügen. Die Ausstattung der Einheiten ist auf längere Aufenthalte ausgelegt. Damit verbunden sind hoteltypische Dienstleistungen, wobei das Service-Level je nach Konzept variiert.
Living Apartments ist der Oberbegriff für wohnwirtschaftliche Produkte, die mehr oder weniger möbliert sind. Sie werden als Co-Living, Studentenwohnen, Mikrowohnen und Seniorenwohnen angeboten.
Die neue Version der Charta haben bereits einige Akteure im Segment formell anerkannt, d.h. sie verstehen das Segment der Apartmentkonzepte mit ihren jeweiligen Definitionen und Eigenschaften im Sinne der neuen Charta und fördern es für ein weiteres Wachstum. Die "Charta der Apartmentkonzepte" wird akzeptiert von:

Auch für Österreich wurde im November 2025 erstmals ein einheitlicher Orientierungsrahmen für moderne Apartmentkonzepte auf dem heimischen Markt etabliert. Entwickelt wurde diese Charta gemeinsam von Apartmentservice, Michaeler & Partner und Wolf Theiss auf Basis der 2024 überarbeiteten deutschen “Charta der Apartmentkonzepte”.
Obwohl der Begriff „Wohnen“ in der deutschen Charta bereits seit 2024 nicht mehr verwendet wird, wird er im Markt nach wie vor häufig fälschlicherweise genutzt. Auch die Österreichische Charta macht deutlich, dass Apartments zeitlich begrenzte Unterbringungsangebote sind und somit nicht nicht zum klassischen Wohnungsmarkt gehören. Sie bietet damit Orientierung in einem Segment, in dem die Grenzen zwischen Beherbergung, Kurzzeitvermietung und Wohnen oft noch verschwimmen.
Interessierte können die österreichische Charta per Mail unter info@apartmentservice-consulting.de anfragen.